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So funktioniert die Kommunalwahl in Bayern

So funktioniert die Kommunalwahl in Bayern

Update: 2025-12-03
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Fast 40.000 Mandate werden bei den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März vergeben: in Gemeinde- und Stadträten, in Kreistagen – und auch die meisten Landräte, Oberbürgermeister und ersten Bürgermeister werden neu gewählt. Alles, was man dazu wissen muss:


Wann wird gewählt?


Wahltag ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Wahllokale sind – wie üblich – von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wie bei allen Wahlen gilt: Schon in den Wochen vorher ist Briefwahl möglich – für viele Menschen ist das längst die Regel.


Die Briefwahlunterlagen müssen bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung wird es den dafür nötigen Vordruck geben. Die Wahlbenachrichtigungen können frühestens ab 26. Januar verschickt werden, die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 16. Februar erstellt.


Wer und was wird gewählt?


Zunächst einmal die meisten Landräte, Oberbürgermeister und ersten Bürgermeister. Nur einige dieser Wahlen finden zu anderen Terminen statt, etwa wenn ein vorheriger Amtsinhaber gestorben oder zurückgetreten ist und sich die Wahlperiode, die regulär sechs Jahre beträgt, deshalb verschoben hat.


Zudem werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage gewählt. In Summe sind laut Innenministerium 39.500 Mandate zu vergeben. Die Zahl der zu wählenden Gremien richtet sich jeweils nach der Einwohnerzahl.


Eine Besonderheit ist München, wo in den Stadtbezirken noch sogenannte Bezirksausschüsse gewählt werden, das sind eine Art Stadtteil-Parlamente.


Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien und von Wählergruppen. Man kann sich also nicht selbst zur Wahl stellen, sondern muss von einer Partei oder – auch nur losen – Wählergruppe nominiert werden.


Was dürfen Gemeinden und Landkreise eigentlich entscheiden?


Die Gemeinden sind für Belange direkt vor Ort zuständig: für die Versorgung mit Trinkwasser, Strom und Gas, für Straßen, Wege und Plätze, das Abwasser, die Feuerwehr. Hinzu kommen Schwimmbäder, Sporthallen und andere Freizeiteinrichtungen. Die Landkreise sind etwa für den Bau von Schulen, Krankenhäusern und Kreisstraßen und die Abfallbeseitigung zuständig.


Wer darf wählen?


Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, und auch die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Kommune ihren Lebensschwerpunkt haben. Es dürfen also mehr Menschen wählen als bei Landtags- oder Bundestagswahlen.


Wie viele Stimmen hat man?


Jetzt wird es kompliziert: Bei Kommunalwahlen gibt es bis zu vier Stimmzettel: für OB bzw. Bürgermeister, Landrat, Gemeinde-/Stadtrat und Kreistag (beziehungsweise in München noch – siehe oben – für die Bezirksausschüsse).


Bei den Landrats-, OB- und Bürgermeisterwahlen hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Bei Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen hat jeder grundsätzlich so viele Stimmen, wie es Sitze in den örtlichen Parlamenten gibt. Nur manchmal können unter Umständen mehr Stimmen vergeben werden, als der Gemeinderat Sitze hat, nämlich wenn es nur eine Wahlvorschlagsliste gibt.


In großen Städten wie München hat man beispielsweise bis zu 80 Stimmen – entsprechend groß und mehrfach gefaltet ist deshalb hier der Stimmzettel.


Wie wird gewählt – und was bedeutet Kumulieren und Panaschieren?


Der einfachste Weg ist, eine einzige Liste anzukreuzen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen. Dann bekommt der Reihenfolge nach jede Person auf der angekreuzten Liste der Partei oder Wählergruppe jeweils eine Stimme. Man kann auch einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten auf der Liste streichen.


Man kann aber auch Stimmen häufeln (kumulieren): So kann man einem oder auch mehreren Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. In Summe hat man aber insgesamt nicht mehr Stimmen, als auf dem Stimmzettel angegeben sind.


Außerdem können die Wähler ihre Stimmen beliebig an Bewerber verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Dabei muss man aber aufpassen: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, macht sein Votum ungültig.


Wer nicht alle Stimmen gezielt an bestimmte Kandidaten vergibt, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen – dann werden die übrigen Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Liste verteilt, die noch keine Stimmen gezielt bekommen haben, und zwar in der Reihenfolge von oben nach unten.


Wann stehen die Wahlergebnisse fest?


Ausgezählt wird am Wahltag ab 18 Uhr. Die vorläufigen Ergebnisse der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen gibt es noch am Wahlabend. Bei Gemeinderäten und vor allem Stadträten und Kreistagen kann die Auszählung dagegen, weil es so kompliziert ist, etwas länger dauern.



Quelle: dpa

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