Wie die Gleichberechtigung ins Grundgesetz kam
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Am 18. Januar 1949 schlägt im Hauptausschuss des Parlamentarischen Rates in Bonn eine schicksalhafte Stunde für die Sache der Frauen. Denn zum zweiten Mal steht der Vorschlag der Juristin und Sozialdemokratin Elisabeth Selbert für Artikel 3, Absatz 2 zur Abstimmung: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." In der ersten Abstimmung wenige Wochen zuvor war Selbert noch am Widerstand der bürgerlichen Parteien gescheitert. Mit neun zu elf Stimmen war die Formulierung abgelehnt worden.
Wie es Elisabeth Selbert schließlich doch noch gelingt, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Grundgesetz gegen alle Widerstände durchzusetzen, erzählen Marlen Farina uns Judith Scholter in dieser Folge von "Wie war das noch mal?".
Das Host-Team reist zurück in die Zeit des Kaiserreichs, als sie in Kassel geboren wird, und folgt Elisabeth Selbert auf ihrem unwahrscheinlichen Weg ins Jurastudium und in die Politik bis in die Nachkriegszeit und in den Parlamentarischen Rat in Bonn. Dort gewinnt sie schließlich den jahrzehntelangen Kampf um die formale Gleichberechtigung. Die rechtliche Entwicklung nach 1949 ordnet die Berliner Rechtswissenschaftlerin und Verfassungsrichterin Ulrike Lembke ein.
Mit vielen anderen Fragen rund um die Entstehung des Grundgesetzes und der DDR vor 75 Jahren beschäftigt sich das aktuelle Heft von ZEIT Geschichte. Es heißt "Die wehrhafte Demokratie". Unter anderem geht es darin um die Frage, wie man das Grundgesetz vor Demokratiefeinden schützen kann. Darüber diskutieren der Historiker Ulrich Herbert und die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Gründung der DDR beleuchtet der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk in einem großen Text, und auch ein Agentenkrimi ist in ZEIT Geschichte zu lesen: 1954 tauchte der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Otto John, plötzlich in Ost-Berlin auf. Ging er freiwillig oder wurde er entführt? Die Ereignisse und die bis heute offenen Fragen rekonstruiert unser Autor Andreas Molitor.
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