Alles Legal #119: FIDA: Finanzinformationsdienstleister, Gatekeeper & Rechtsvertreter in der EU
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Annerton-Experte Awet Yohannes erklärt im „Alles Legal“-Podcast, die durch FIDA neu geschaffene Kategorie „Finanzinformationsdienstleister“, was Unternehmen für eine Zulassung erfüllen müssen und warum Gatekeeper womöglich außen vor bleiben.
In der vierten Folge unserer FIDA-Reihe spricht Dana Wondra mit Awet Yohannes über einen neuen Akteur im Open-Finance-Ökosystem - dem Finanzinformationsdienstleister. FIDA regelt künftig: kein gesetzliches Zugriffsrecht auf Finanzdaten ohne Zulassung – entweder als Finanzinstitut oder als Finanzinformationsdienstleister. Letztere müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, das den Zulassungsanforderungen anderer regulierter Institute ähnelt.
Gefordert werden unter anderem ein Geschäftsplan, Nachweise zur Governance, DORA-Compliance, Sicherheitsstrategien, der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Garantien bis hin zu Fit-&-Proper-Nachweisen für die Geschäftsführung. Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, etwa durch die Benennung eines Rechtsvertreters in der EU.
Ein brisantes Thema: Dürfen Gatekeeper Finanzinformationsdienstleister werden? Befürchtet werden unter anderem ungleiche Wettbewerbsbedingungen, da Apple, Meta & Co. dann zwar auf Daten zugreifen dürften – aber keine eigenen zurückspielen müssten. Der Data Act erlaubt bereits Einschränkungen für Gatekeeper. Auch bei FIDA werden Einschränkungen für Gatekeeper diskutiert - von einem totalen Ausschluss bis hin zu verschärfter Aufsicht und strengeren Anforderungen im Zulassungsverfahren.
Klar ist: Ohne Zulassung kein Zugriff. Und die Hürden für neue Akteure sind hoch.
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