Bei welcher Straftat muss man mit der Kündigung rechnen?

Bei welcher Straftat muss man mit der Kündigung rechnen?

Update: 2023-06-18
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- Grundsatz: keine absoluten Kündigungsgründe


- innerdienstliche und außerdienstliche Straftaten


- häufige Straftaten auf Arbeit


- Diebstahl und Unterschlagung und Betrug


- Arbeitszeitbetrug


- Beleidigungen gegen Arbeitgeber


- Interessenabwägung


- Emely-Fall und Bagatellkündigung


- Verdachtskündigung




Entscheidungen:


1. Facebook-Beleidigung "fettes Schwein"


2. Emely -BAG-Entscheidung




mein Artikel: Straftaten und Kündigung des Arbeitsverhältnisses


meine Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin

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Bei welcher Straftat muss man mit der Kündigung rechnen?

Bei welcher Straftat muss man mit der Kündigung rechnen?

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht