Was ist eine Verbundkündigung?
Description
Heute geht es um Kündigungen des Arbeitgebers, die wie folgt lauten können:
"Hiermit kündige ich, dass zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächstzulässigen Zeitpunkt."
Es geht um folgende Probleme:
- außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung zulässig
- 2 Kündigungen liegen vor!
- außerordentliche Kündigung
- Kündigungserklärungsfrist von 2 Wochen
- hilfsweise ordentliche Kündigung zulässig
- Prozessrisiko
- Fehler von Arbeitnehmern bei Klage
- keine Klage ?
- falsche Klage ?
- Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Artikel zum Beitrag:
Informationen zur Kündigung des Arbeitgebers
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Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht