Urlaub - was man wissen sollte!
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Heute geht es um das Thema Urlaub und Urlaubsabgeltung. Ich verweise dazu auch auf meine Folge: "Urlaubsantrag richtig stellen".
- gesetzliche Regelung = Bundesurlaubsgesetz
- Urlaubszweck: Erholung
- Erwerbstätigkeit während des Urlaubs ist unzulässig
- Ausnahme: Nebentätigkeit
- Sonderurlaub aus Arbeitsvertrag oder TV
- Schwerbehindertenurlaub
- 4 Wochen an gesetzlichen Jahresurlaub
- Wartezeit von 6 Monaten
- Urlaub und Urlaubsantrag
- keine Selbstbeurlaubung
- Arbeitsbeginn nicht zum Jahresanfang
- Teilurlaub / halbe Urlaubstage
- Ausscheiden in 2. Jahreshälfte
- Verfall von Urlaubsansprüchen
- Urlaubsabgeltung - nur nach Ende des AV
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Weitere Artikel:
2. Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?
3. Anspruch auf Jahresurlaub bei Kündigung zum 30.06.?
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Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht