DiscoverDie Woche – der Pfefferminzia Podcast für VersicherungsheldenDie Woche 249 – Elementarschutz für alle und Erfolg bei Linkedin
Die Woche 249 – Elementarschutz für alle und Erfolg bei Linkedin

Die Woche 249 – Elementarschutz für alle und Erfolg bei Linkedin

Update: 2025-12-05
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Willkommen zu Folge 249 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 249 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 05. Dezember 2025.


Und diese Themen haben wir heute für Sie:
• Im Schmolltalk widmen wir uns dem Elementarschutz für alle – und einem entsprechenden Konzept der Versicherer.
• Mit Michelle Walter sprechen wir darüber, wie man sich im Karrierenetzwerk Linkedin richtig aufstellen kann.
• Und in den News der Woche gibt es jetzt Regeln, wie man E-Autos abschleppt. Ein Gericht hat Generali Investments schwammige Werbeaussagen zu einem Fonds verboten. Der GKV-Spitzenverband reicht erste Klagen gegen den Bund ein. Und WTW hat sich Vertriebswege von Lebensversicherungen angesehen.


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Brücken, Mautstraßen, Datenzentren oder Wasserkraftwerke – das alles sind sichtbare Infrastruktur-Objekte und Lebensadern moderner Gesellschaften. Und mit der Swiss Life Privado Police können nun auch PrivatanlegerInnen in solche nicht börsengelistete Infrastrukturprojekte investieren.


Bereits ab einem Einmalbeitrag von 10.000 Euro öffnet diese innovative fondsgebundene Rentenversicherung von Swiss Life die Tür zu einer hochattraktiven Anlageklasse.


Informieren Sie sich direkt bei Swiss Life auf der Website unter der Rubrik private Altersvorsorge unter www.swisslife.de


Aus der Redaktion (#Schmolltalk)
Die Versicherungsbranche hat sich überlegt, wie sich Schäden aus Naturgefahren flächendeckend versichern lassen. Sogar in Flutgebieten. Ergebnis ist ein Konzept mit neuem Rückversicherer, in dem die Gemeinschaft Risiken tragen und der Staat weitgehend außen vor bleiben soll.
https://www.pfefferminzia.de/zuhause/konzept-mit-rueckversicherer-wie-der-elementarschutz-fuer-alle-funktionieren-soll/


Im Gespräch
Mit Michelle Walter
Michelle Walter ist … jung. Und trotzdem oder vielleicht auch deswegen sehr erfolgreich. Denn sie begleitet Unternehmer und Solo-Selbstständige dabei, sich im Karrierenetzwerk LinkedIn als Experten in Stellung zu bringen. Es geht um die persönliche Marke, Reichweite, qualifizierte Kundenanfragen und vor allem: Vertrauen! Und wie man das alles aufbaut, erklärt mir Michelle jetzt mal so richtig.


Die News der Woche
Branchen unter sich: Die Versicherungsbranche zeigt sich erfreut darüber, dass sich die Verkehrsbranche einmal genauer mit Elektroautos befasst hat. Genaugenommen hat sie unverbindliche Standards herausgegeben, wie man solche E-Autos nach Pannen und Unfällen bergen, abschleppen und transportieren soll. Ist nämlich manchmal gar nicht so einfach.


Es gab zahlreiche Fälle, in denen Abschleppfirmen nach Unfällen mit Elektrofahrzeugen stark überhöhte Rechnungen stellten. Sie begründeten das, indem sie auf besondere Gefahren durch diese Fahrzeuge verwiesen. So etwas ist für KFZ-Versicherung und Verbraucher natürlich teuer, merkt der Versicherungsverband GDV an.


Knackpunkt in der ganzen Sache ist die Batterie. Solange die augenscheinlich nicht stark beschädigt ist, soll man Elektroautos nicht anders behandeln als Verbrenner. Ist sie es doch, kann die Brandgefahr hoch sein. Die entsprechende Ersteinschätzung soll schon am Unfallort geschehen. Die fachlich qualifizierte Diagnose folgt anschließend in der Fachwerkstatt. Und die entscheidet dann darüber, ob sich die Batterie reparieren lässt, oder ob sie ersetzt werden muss. Zugleich soll das Fahrzeug dort abgestellt werden, und nicht mehr, wie derzeit häufig üblich, bei einem Abschleppunternehmen. Das kann nämlich extra kosten.


Außerdem soll man in Zukunft mehr darauf achten, auch bei vermuteter Brandgefahr das Fahrzeugs nur möglichst kurz sicher zu verwahren. Dafür soll man die Temperatur des Akkus genau überwachen. Steigt sich nicht, kann die Quarantäne enden, was ebenfalls erhebliche Kosten spart.


Jingle
Die Investmentgesellschaft Generali Investments darf künftig zwei Werbebotschaften über den hauseigenen Generali Exklusiv Fonds nicht mehr aussenden. Das entschied das Landgericht Köln in einem Urteil (Aktenzeichen: 87 O 26/25). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Zuerst darüber berichtet hat das Portal „Fondsprofessionell“.


In einem Image-Film hatte die Generali-Tochter behauptet, der Fonds sei inflationsgeschützt, und er stehe immer in Einklang mit bestimmten eingeblendeten UN-Nachhaltigkeitszielen. Der Generali Exklusiv Fonds Infrastruktur (ISIN: LU2147380666), wie der Fonds komplett heißt, enthält Infrastruktur-Objekte. Im Vertrieb steht er exklusiv bei der Deutschen Vermögensberatung (DVAG), die ihn in Fondspolicen einsetzt.


Und ja, Anlagen in Infrastruktur gelten zwar gemeinhin als inflationssicher. Einen speziellen Mechanismus, um eben jene Inflation auszugleichen, enthält der Fonds aber nicht. Im Fondsprospekt ist lediglich von „Sachwertanlage als Inflationsschutz“ die Rede und von „Renditechancen in einem Umfeld mit steigender Inflation und niedrigem Wachstum“. Ähnlich schwammig geht es im Prospekt auch in Bezug auf die UN-Nachhaltigkeitsziele zu. Man strebe vorrangig vier bestimmte Ziele an, heißt es. Zu fünf weiteren Zielen schreiben sie: „Der Fonds kann auch zu weiteren SDGs beitragen.“ Wobei SDG für „Sustainable Development Goal“ steht, also: Nachhaltigkeitsziel.


Insofern werfen die Verbraucherschützer der Fondsgesellschaft vor, die Behauptungen im Werbefilm seien missverständlich und führten in die Irre. Dem stimmte das Gericht zu. Bei Generali Investments hat man das offensichtlich akzeptiert. Auf Anfrage teilt ein Unternehmenssprecher mit: „Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln haben wir das betreffende Material proaktiv entfernt und werden sicherstellen, dass künftige Mitteilungen die erforderlichen Anpassungen widerspiegeln, sodass die fraglichen Aussagen in aktuellen oder künftigen Marketingmaterialien nicht mehr erscheinen werden.“


Jingle
Der Kampf der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegen den Bund geht los. Er habe vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die ersten Klagen eingereicht, meldet der GKV-Spitzenverband. Weitere würden in den kommenden Tagen folgen. Damit nimmt der juristische Krach zwischen Krankenkassen und Bund weitere Ausmaße an. Angekündigt hatte das der GKV-Verband bereits im September.


Klagegegenstand sind die seit Mitte November an die einzelnen Krankenkassen verschickten Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS). Darin geht es darum, was sie aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 zugewiesen bekommen. Grund ist der Umstand, dass die Krankenkassen die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehern sicherstellen sollen. Das tun sie zwar, verlangen aber, dass der Bund das alles bezahlt.


Doch wie der Verband beklagt, übernimmt der Bund nur etwa ein Drittel der Kosten. Die anderen zwei Drittel belaufen sich auf etwa 10 Milliarden Euro im Jahr. Die soll der Bund nach Willen der GKV auch zahlen, tut es aber nicht. Der Verband weist darauf hin, dass das die Beiträge der Versicherten erhöht.


Was wollen die Kassen erreichen? Das Bundesverfassungsgericht soll es für verfassungswidrig erklären, dass der Bund zu wenig Geld für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern bereitstellt. Deshalb will der GKV-Spitzenverband vor dem Landessozialgericht eine Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht anregen. Damit würde das Landessozialgericht als Fachgericht die aktuelle Regelung für verfassungswidrig erklären und das vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.


Jingle
Ausschließlichkeitsvermittler blieben auch 2024 der führende Vertriebsweg für Lebensversicherungen hierzulande. Ihr Anteil liegt aktuell bei knapp 35 Prozent und damit einen Punkt unter dem Vorjahr. Stabil auf Platz zwei liegen Makler und Mehrfachagenten mit 32 Prozent, während Banken ihren Anteil von 24 auf 26 Prozent steigern konnten.


Das sind Zahlen aus der 26. Studie zur Lebensversicherung, die das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen WTW für das Jahr 2024 durchgeführt hat. WTW analysiert hierfür das eingelöste Neugeschäft jedes Lebensversicherers – aufgeteilt auf Produktkategorien und Vertriebswege.


Dazu auch ein paar generelle Zahlen: 2024 betrug das APE-Neugeschäft aus neu eingelösten Versicherungsscheinen rund 6 Milliarden Euro – ein Plus von 172 Millionen Euro oder 3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. APE bedeutet Annual Premium Equivalent und beschreibt die Summe aus laufenden Beiträgen für ein Jahr und 10 Prozent der Einmalbeiträge.


Dass sich das so verschiebt, liegt auch an der Rückkehr des Einmalbeitragsgeschäfts. Nach dem massiven Einbruch 2023 legt dieses Segment 2024 kräftig um 906 Millionen Euro zu. Das Neugeschäft mit laufenden Beiträgen wächst um 81 Millionen Euro. Hier können vor allem Makler und Mehrfachagenten zulegen, die erstmals den höchsten Vertriebsanteil bei laufenden Beiträgen erreichen (38 Prozent).


Besonders interessant: Die höchsten durchschnittlichen laufenden Beiträge erzielen erneut Makler und Mehrfachagenten mit 1.484 Euro pro Vertrag. Es folgen Einfirmenvermittler mit 1.271 Euro und Banken mit 1.189 Euro.


Warum das so ist, erklärt Henning Maaß, Director Insurance Management Consulting bei WTW in Deutschland: „Makler und Mehrfachagenten konzentrieren sich sehr auf Produkte der Altersvorsorge und Einkommenssicherung. Diese Produkte zeichnen sich durch höhere Prämien aus als Risikoversicherungen, die bei den anderen Vertriebswegen einen größeren Anteil ausmachen.“


Abmod
Und das war es mit dieser Podcast-Folge. Abonnieren Sie „Die Woche“ doch gleich auf einer der gängigen Plattformen. Und hinterlassen Sie dort gerne eine Bewertung.


Dann hören wir uns auch garantiert am kommenden Freitag wieder! Bis dahin gilt wie immer: Bleiben Sie optimistisch, genießen Sie

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Karen Schmidt, Andreas Harms