Grüne kritisieren Zuverdienst-Regelung bei Arbeitslosigkeit
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Ab 2026 gelten strengere Regeln für den Zuverdienst bei Arbeitslosigkeit. Die Grünen fordern nun mehr Ausnahmen – besonders für Personen in Kultur, Wissenschaft und Journalismus, die auf projektbasierte Einkünfte angewiesen sind.
Die Grünen fordern “mehr Ausnahmen vom Arbeitslosen-Zuverdienstverbot”. Arbeitslose Personen dürfen ab 2026 nur mehr in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. “Menschen in Kultur, Wissenschaft oder Journalismus leben von Projektarbeit und befristeten Engagements”, so der Arbeits- und der Grünen-Sozialsprecher, Markus Koza, in einer Stellungnahme.
Grüne für mehr Ausnahmen bei Arbeitslosen-Zuverdienst
Dazwischen gebe es für die Personengruppen “immer wieder Phasen der Arbeitslosigkeit, in denen ein Zuverdienst notwendig ist, um im Beruf zu bleiben und die eigene Existenz zu sichern”. Koza kritisiert, dass mit der Neuregelung die ÖVP/SPÖ/NEOS-Regierung “diesen Menschen ihre Zuverdienstmöglichkeiten und damit auch berufliche Perspektiven” nimmt.
Der Grünen-Sozialsprecher hat eine parlamentarische Anfrage an Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) gestellt, um zu klären, wie die neuen Regeln in der Praxis angewendet werden sollen. Die Anfrage wurde nun von der Ministerin beantwortet. Von der neuen Regelung ausgenommen sind jene Personen, die bereits vor der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang diese Nebentätigkeit ausgeübt haben. Sie dürfen dann auch während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe diesen Nebenjob weiter geringfügig ausüben. Im Bereich Kultur, Wissenschaft oder Journalismus sind aber viele Nebentätigkeiten von längeren Unterbrechungen gekennzeichnet.
Koza: Neuregelung “undurchdacht”
“Das Verbot des angestellten Zuverdienstes zwingt viele zusätzlich in Scheinselbstständigkeit, weil das AMS nur schwer überprüfen kann, ob eine selbstständige Tätigkeit unter 26 Wochen ausgeübt wurde”, so Koza. Dies zeige, “wie undurchdacht dieses Verbot” sei. Der Grünen-Sozialsprecher sieht noch eine weitere Personengruppe unberücksichtigt. Für arbeitslose Menschen, die in Privatkonkurs geschlittert seien, sei der Zuverdienst “oft die einzige Möglichkeit, zu bedienen”.
2025 können Arbeitslose noch bis zu 551,10 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Ansprüche zu verlieren. Von der Einschränkung des Zuverdiensts ab kommendem Jahr sind vier Personengruppen ausgenommen. Alle anderen müssen bis spätestens 31. Jänner 2026 ihre Nebenjobs aufgeben, um die Ansprüche nicht rückwirkend zu verlieren. Langzeitarbeitslose über 50 Jahre oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent sind von der neuen Regelung ausgenommen. Generell dürfen Langzeitarbeitslose einmal 26 Wochen lang im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen.
Grüne bringen Abänderungsantrag ein
Wer wegen Krankheit mindestens 52 Wochen lang Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld bekommen hat, darf ab 2026 neben dem Bezug des Arbeitslosengeldes einmalig für bis zu 26 Wochen geringfügig arbeiten.
Die Grünen wollen heute im Nationalrat einen Änderungsantrag zum Arbeitslosen-Zuverdienst einbringen. Die Ausnahmeregelungen sollen so geändert werden, dass niemand gezwungen sei, “sich zwischen einem faktischen Berufsverbot und dem Verlust seiner sozialen Absicherung zu entscheiden”, hieß es von den Grünen.
(APA/Red)




