Mehrweg statt Einweg: Das gilt für Essen und Getränke zum Mitnehmen
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Jedes Jahr produzieren wir tonnenweise Müll. Ein großer Teil davon sind Verpackungsmaterialien. Damit künftig weniger davon im Müll landet, wurde die sogenannte Mehrwegangebotspflicht eingeführt, die seit Anfang 2023 gilt. Essen und Getränke zum Mitnehmen müssen seitdem in den meisten Fällen in Mehrwegbehältern als Alternative zu Einwegverpackungen angeboten werden. In dieser Folge schauen wir uns an, wie einfach oder auch schwer die Umsetzung für die Gastronomen war und wie das Angebot von den Verbraucherinnen und Verbrauchern angenommen wird. Moderatorin Toni Scheurlen macht sich dazu auf den Weg in die Gemeinde Haar bei München. Dort haben Gastronomen wie Jens Akermann vom Café Jedermann schon frühzeitig auf Mehrweg gesetzt. Mehr zu den Hintergründen der Mehrwegangebotspflicht erfahren wir außerdem von Alicia Frey von der Gemeinde Haar und Dr. Mareike Wenning vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Gäste in dieser Podcast-Episode:
Alicia Frey (Gemeinde Haar, Leitung des Amtes für Innovation, Wirtschaftsförderung und zentrale Dienste), Jens Akermann (Betriebsleiter Café Jedemann in Haar bei München), Dr. Mareike Wenning (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
Moderation: Toni Scheurlen
Redaktion: Hannah Obert
Produktion: Johannes Schulze, Carina Schwarz
Regie: Lara Grillmayer
Mehr Infos zum Thema „Mehrweg“:
Abfallratgeber - Für welche Verpackungen gilt die Mehrwegangebotspflicht?
Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés - Information für Verbraucher
Essen in Mehrweg