Pflege: Berufsvertretung will mehr Mitbestimmung
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Der Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) wünscht sich mehr Einbindung in politische Entscheidungsprozesse.
Auch Pflegepersonen sollten in der sogenannten Pflegeentwicklungskommission vertreten sein, sagte ÖGKV-Präsidentin Elisabeth Potzmann im Vorfeld des Pflegekongresses am Donnerstag und Freitag im Austria Center Vienna zur APA. Weitere wichtige Themen seien etwa die Ausbildung und die Attraktivierung des Berufs.
Es wäre aus Sicht des ÖGKV wünschenswert, wenn auch die Pflege in der noch 2024 unter der türkis-grünen Regierung etablierten Kommission dabei wäre. Derzeit sind dort Vertreter des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie der Städte mit an Bord. Behandelt wird in dieser Kommission etwa die im Regierungsprogramm festgeschriebene Qualitätssicherung bei der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger daheim, wie es Anfang November aus dem Büro von Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hieß. Die nächste Sitzung der Kommission ist für Februar 2026 geplant.
Es habe zwar geheißen, dass punktuell eingeladen werde, aber bisher habe der Berufsverband keine Einladung erhalten.
Pflege: Warnung vor mangelnder Qualität bei der Ausbildung
Ein wichtiges Thema ist für Potzmann auch die Ausbildung. Zurückhaltend betrachtet der ÖGKV jene Varianten, die schon im Alter von 15 Jahren starten. “Da muss man sich ansehen, ob die gut gemacht sind”, so die ÖGKV-Präsidentin. Auch in Wien, wo man anfangs sogar noch gegen die Einführung der Pflegelehre gewesen sei, gebe es nun mit den “Pflegestarter:innen” ein Angebot der Wiener Schule für Pflegeberufe, wo man schon mit 15 Jahren einsteigt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit der Berufsberechtigung zur Pflegeassistenz ab.
Ein klares Nein kommt von Potzmann dabei zu Tätigkeiten am Patienten vor dem 17. Geburtstag – hier gebe es auch eine entsprechende EU-Empfehlung, betonte sie. Dieser Konsens sei mit der Pflegelehre aufgeweicht worden. Junge Menschen seien damit mit potenziell überfordernden Belastungen konfrontiert, etwa schwer kranke oder sterbende Menschen zu betreuen. Auch die bei der Pflege vorkommende Intimität – etwa bei der Körperpflege – in der Zeit der Pubertät sieht Potzmann als Problem. Grundsätzlich gilt für die 2023 eingeführte Pflegelehre für Tätigkeiten an der Patientin oder am Patienten ein Mindestalter von 17 Jahren. Allerdings werde dies unterschiedlich interpretiert und Patientenkontakt, etwa zur Freizeitgestaltung, zugelassen.
Ablehnend steht der ÖGKV Bestrebungen gegenüber, bei der Ausbildung zurück in Richtung “alte” schulische Diplom-Ausbildung zu gehen, wie das etwa derzeit in Niederösterreich Thema sei.
Tätigkeit in Langzeitpflege attraktivieren
Wichtig sei auch, die Tätigkeit der gehobenen Dienste in der Langzeitpflege attraktiv zu gestalten, um die Pflegekräfte im Beruf zu halten, betonte Potzmann. Forderungen, den Heimhilfen und Pflegeassistentinnen und -assistenten mehr Befugnisse zu geben, anstatt sich zu fragen, warum diplomierte Kräfte nicht gerne in der Langzeitpflege arbeiten, sieht die Präsidentin kritisch. “Das müsste man halt einmal erheben, was die Ursache ist, seitens der Politik”, um zu erheben, woran es mangelt. Es könne in Niemandes Interesse sein, stattdessen unqualifiziertes Personal aufzunehmen, oftmals mit Sprachbarrieren und dann nicht so genau hinzuschauen.
Es gehe darum, die Rahmenbedingungen zu ändern, etwa bei den Befugnissen der diplomierten Kräfte, verwies sie auf die aktuelle Debatte um das Recht auf Medikamentenverordnung. Derzeit müssen etwa diplomierte Kräfte selbst bei dem Griff zu einfachen (in der Apotheke frei erhältlichen) Schmerzmitteln den Umweg über den Arzt machen. In Pflegeheimen bedeute das den Weg über den Hausarzt der Betroffenen, was zu Mehraufwand und Mehrkosten führe.
Als Beispiel, dass eine Kompetenzerweiterung für diplomiertes Personal funktionieren kann, verwies Potzmann auf die seit Jänner 2024 mögliche Verordnung von Medizinprodukten wie Inkontinenzversorgung oder Material zur Wundpflege durch diplomiertes Pflegepersonal. Auch Organisationen würden sich dadurch sehr viel Geld ersparen, da keine Fachkräfte mehr zur Einholung von Verordnungen zum Arzt müssen.
Zuverdienstgrenze bei Pflegestipendien ein Thema
Ein Thema sei auch die Neuregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, das ab Jänner verhindern soll, dass Arbeitslose das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. Hier müsse man sehen, wie es weitergehe, so Potzmann. Die Regelung hätte nämlich auch den geringfügigen Zuverdienst bei einer Schulungsteilnahme verhindert, etwa für Bezieher des AMS-Pflegestipendiums. Bereits Mitte November hieß es dazu aus dem Gesundheits- und Sozialressort von Ministerin Korinna Schumann (SPÖ), dass dies “nicht intendiert” gewesen sei – man arbeite gerade an einer entsprechenden Änderung, “die einen Ausnahmetatbestand von der Einschränkung des geringfügigen Zuverdienstes während Nach- und Umschulungen mit einer Dauer ab vier Monaten schafft.”
Dies sei einerseits eine Frage des Einkommens für die Umsteiger, betonte Potzmann. Andererseits würden diese Arbeitskräfte auch fehlen: Teilweise entlasten die in Ausbildung stehenden Personen bereits das Personal, etwa durch Sitzwachen. Andere, die sich etwa von der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz fortbilden lassen, würden ja schon Dienste machen und dann im Betrieb fehlen.
(APA/Red)




