Unis sollen Finanzspritze für Forschungspakt leisten
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Zur Finanzierung des neuen Forschungs-, Innovations- und Technologiepakts (FTI-Pakt) fehlen noch rund 500 Mio. Euro. 121 Mio. davon sollen 2027 durch eine Kürzung der den Universitäten in ihren Leistungsvereinbarungen zugewiesenen Mittel aufgebracht werden. Grundsätzlich habe man sich bereit erklärt, diesen Beitrag zu leisten, so die Präsidentin der Universitätenkonferenz (uniko), Brigitte Hütter. Das Geld müsse aber vollständig an den Wissenschaftsfonds FWF gehen.
Über den neuen FTI-Pakt 2027 bis 2029, der bis Ende des Jahres vorliegen muss, wird derzeit verhandelt. Federführend sind dabei Wissenschafts-, Infrastruktur- und Wirtschaftsministerium. Im Forschungsfinanzierungsgesetz (FoFinaG) ist eine “langfristige, wachstumsorientierte Finanzierung” festgeschrieben – eine Inflationsabgeltung des rund fünf Mrd. Euro schweren Pakts würde daher rund 500 Mio. Euro erfordern. Diese Summe soll offenbar ungefähr zu gleichen Teilen von den drei Ministerien aufgebracht werden.
Wissenschaftsministerium will 121 Mio. von Unis
121 Mio. Euro habe das Wissenschaftsministerium von der uniko erbeten, so Hütter am Dienstagabend vor Journalisten. Weitere 25 Mio. stammen aus einer Mieterhöhungsbremse der BIG. Grundsätzlich sei man zu diesem Betrag bereit. “Der Bund hat uns in Zeiten hoher Inflation auch zusätzliches Geld gegeben, um unsere Kosten abzudecken”, begründete Hütter. Über die genauen Modalitäten werde noch verhandelt, eine Lösung eventuell noch diese Woche bekanntgegeben.
Gleichzeitig müsse aber klar sein, dass dies eine “einmalige Angelegenheit” ist, betonte die uniko-Präsidentin. “Es geht nicht, dass jedes Mal, wenn im Innovationsbereich Geld fehlt, die Universitäten einspringen.” Die Leistungsvereinbarungen zwischen Unis und Bund seien vertraglich von 2025 bis 2027 festgeschrieben. “Ein einseitiger Eingriff widerspricht der Autonomie der Universitäten wie auch den vertraglichen Verpflichtungen.” Daher müsse die Bedingung erfüllt werden, dass die 121 Mio. Euro nur dem FWF und nicht anderen (Förder-)Einrichtungen zukommen. Vom FWF ausgeschüttete Mittel fließen primär in die Grundlagenforschung und damit zu einem großen Teil wieder an die Unis.
Eines möchte man allerdings keinesfalls haben – auch wenn es etwas mit der nunmehrigen Bedingung kollidiert. Forschungsmittel müssten grundsätzlich in eine solide Basisfinanzierung fließen, betonte Hütter. Diese dürfte nicht geschmälert werden durch eine Umschichtung zu mehr kompetitiver Förderung, wie es etwa zuletzt der Forschungsrat gefordert hatte.
Gehaltsabschluss bei 1,65 bzw. 1,3 Prozent
Etwas erleichtert wird den Unis der Verzicht auf die Mittel durch den neuen Gehaltsabschluss: 2026 steigen die Gehälter im Kollektivvertrag für die Universitäten nur um 1,65 Prozent bzw. mindestens 60 Euro und 2027 um 1,3 Prozent bzw. ebenfalls mindestens 60 Euro. Darauf haben sich GÖD und Dachverband der Universitäten verständigt. Anders als bei den Beamten musste kein Abschluss aufgemacht werden – der “alte” (3,8 Prozent) galt nur heuer.
Die Unis mussten heuer bereits einmal finanzielle Einbußen hinnehmen. Im Zuge des Budgets wurde ihnen ein ähnlich großer Betrag (129 Mio.) abgezwackt. Finanziert wurde das aus der sogenannten Ministerreserve bzw. durch die Absage eines KI-Projekts und durch die Umschichtung von Bauinvestitionen (z.B. Miete statt Kauf).
(APA)




