Weniger drin als draufsteht? Wenn die Füllmenge nicht hält was sie verspricht
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In dieser Folge beschäftigen wir uns mit der Frage: Warum steckt in Lebensmittelverpackungen manchmal weniger Inhalt, als draufsteht? Wurde hier bei der Abfüllung durch den Hersteller etwa getrickst? Und handelt es sich nicht um Täuschung, wenn die Butter nur 240 Gramm wiegt, obwohl auf der Verpackung steht, dass 250 Gramm drin sind?
Fragen wie diese bekommen wir immer wieder von Verbraucher:innen gestellt. Ernährungsexpertin Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern klärt auf, welche Abweichungen erlaubt sind – und warum die aktuelle Regelung nicht unbedingt verbraucherfreundlich ist.
Du ärgerst Dich über eine missverständliche oder fehlende Kennzeichnung auf einem Lebensmittel oder wunderst Dich über eine unklare Aufmachung? Dann melde es hier: Produkt melden
Mehr Infos rund um die Füllmenge von Lebensmittelverpackungen gibt es auf Lebensmittelklarheit.de oder direkt hier:
Erlaubt: Verpackungen mit weniger Inhalt
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Füllmenge bei Lebensmitteln: Abweichungen sind ärgerlich, aber erlaubt
Weniger drin, als draufsteht: Darf das sein?
Gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages