#941 - Depots schenken und oder vererben
Description
Wer ein Wertpapierdepot mit Aktien oder Fonds an Kinder, Enkel oder andere Angehörige übertragen möchte, sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen genau im Blick haben. Bei Schenkungen wie auch bei Erbschaften sind vor allem Freibeträge und Steuerklassen ausschlaggebend. Vorausschauende Anleger nutzen daher die Möglichkeit, ihr Depot schon zu Lebzeiten teilweise oder vollständig an die nächste oder sogar übernächste Generation weiterzugeben – oft mit dem Vorteil, dass Fonds- und Aktienbestände steuerfrei übertragen werden können.
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Viel Spaß beim Hören,
Dein Matthias Krapp
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***Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung***
TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert):
Ja hallo, herzlich willkommen wieder in eine neue Folge Wissenschaft Geld und heute
möchte ich mal wieder das Thema Steuern und Freibeträge etwas Ansprechen da ist ja
doch in der derzeitigen Generation der eben die ja immer mehr werden zumindest die
Babybubu die sich in dem Alter wie ich mich beispielsweise befinde,
ist das immer ein wichtiges Thema, was auch überdacht werden sollte und beispielsweise
auch in Finanzplanung immer eine wichtige Rolle spielt, wenn es um das Thema schenken
und vererben oder mal mal auch so mit dem Motto "Lieber mit der Warmen als mit der
kalten Hand geben wir so schön heiß" oder auch zu gucken "Sollte ich überhaupt schon
was verschenken oder sollte es lieber noch in den eigenen Händen behalten, weil
vielleicht aufgrund der Vermögenswerte, aufgrund der Thematik, dass man vielleicht doch
älter wird, als man denkt, später dann das Geld doch benötigt, was man ansonsten
vielleicht schon zu früh fort seit die verschenkt hat und die Freibeträge dann
beispielsweise ganz anders sind, wenn Kinder was an ihre Eltern zurückschenken,
als wenn es andersherum ist. Ja und wer sein Webpapier Depot beispielsweise mit Fonds
und Aktien an Kinder, Enkel oder andere Angehörige weitergeben möchte, sollte dann
natürlich auch die stoligen Regeln kennen, denn sowohl bei Schenkungen als auch bei
Erbschaftensspielen, Freibeträge und Steuerklassen eine entscheidende Rolle. So ein
clevere Depotbesitzer haben natürlich die Möglichkeit Schenkungen an die nächste oder
auch an die übernächste Familiengeneration vorzunehmen und ihre Fonds und Aktien jetzt
schon steuerfrei zu übertragen. Zudem gibt es da auch die Möglichkeit, was ich immer
gerne nutze, was wir schon häufiger umgesetzt haben, dass zum Beispiel die Großeltern
nicht ihren Kindern oder auch ihren Kindern aber auch schon ihren Enkelkindern etwas
schenken, dennoch aber gerne noch zu Lebzeiten, die Kontrolle behalten möchten,
damit, wenn die Enkel beispielsweise 18 werden, diese nicht das Geld für Zwecke
verwenden, was ursprünglich gar nicht so geplant war. Das kann man über vangebundene
Lebensversicherung auf netto -Tarifbasis, also keine klassischen Lebensversicherung, keine
teure Lebensversicherung, sehr, sehr gut umsetzen.
Wer rechtzeitig und weitsichtig plant und alle Freibeträge nutzt, kann natürlich auch
erhebliche Steuerlasten vermeiden. Besonders sinnvoll ist es daher natürlich immer schon
zu Lebzeiten, Geschenkungen beispielsweise Fondsvermögen einzusetzen und auch die
Regelungen zu Immobilien und der Depotbewertung zu den Stichtagen genau zu kennen.
Und das wollen wir uns jetzt mal so ein bisschen anschauen kann natürlich jetzt hier
nicht alles komplett abhandeln es ist auch keine steuerliche beratung sondern einfach
nur über den hinweis wie man steuer freibeträge optimal nutzen kann bei schenkungen
und erbschaften ja viele anleger geben ja schonen frühzeitig teile ihres vermögens
weiter um halt eben diese freibeträge mehrfach auscheffen zu können denn eine der
wichtigsten Grundregeln ist, alle zehn Jahre stehen diese neu zur Verfügung und somit
lassen sie sich auch gerade bei größeren Vermögenswerten diese steuerfrei übertragen.
Die Höhe der Schenkung und Erbsersteuer hängen natürlich immer vom Verwandtschaftsgrad
ab und es existieren drei unterschiedliche Steuerklassen und vor allem bei Ehepartnern,
Kindern und Enkeln profitieren diese von diesen Freibeträgen,
die bis zu 500 .000 Euro gehen bei Geschwistern hingegen. Es ist in Deutschland
leider nur so, dass bei der Schenkung bzw. Erbschaftsteuer, Schenkung ist ja dann zu
Lebzeiten und Erbschaftsteuer im Todesfall nur der Standardfreibetrag von 20 .000 Euro
gilt. Und zudem gibt es ja auch noch im Erbfall für Ehepartner diesen sogenannten
Versorgungsfreibetrag von 256 .000 Euro und die Kinder haben noch mal bis zu 52 .000
Euro frei. Da bestimmt aber das Alter der Kinder die Höhe des Versorgungsfreibetrags.
Unter dem höchsten fällt er aus für Kinder bis zu fünf Jahren. Da sind es nämlich
diese 52 .000 Euro zwischen den Fünften und Zehnten. In dem Jahr sind es nur noch
41 .000 Euro von 10 bis 15 Jahre alt, dann nur noch 30 .700 Euro und vom 15.
bis 20. Lebensjahr 20 .500 und sollten die Kinder zwischen 20 und 27 sein,
bleiben nur noch einen Freibetrag von 10 .000 Dranaud über. Ja, und die Höhe der
Schenkung bzw. Erbser Steuer richtet sich dann immer nach dem verbleibenden
Vermögenswert nach Abzug der Freibeträge sowie nach der jeweils geltenden Steuerklasse
dann. So und diese Steuersätze steigen wiederum je nach Steuerklasse und Höhe des
Erbes. In der Klasse 1, da geht es von 7 bis 30 Prozent, in Klasse 2 von 15 bis
43 Prozent und in Klasse 3 jetzt mit 30 Prozent los. Die niedrigste Steuersätze
gelten jeweils bis 75 .000 Euro. Die Höchsten, die fangen so bei 26 Millionen Euro
an. Das sind aber Details. Da möchte ich jetzt detail gar nicht mehr darauf
eingehen. Da bedarf es dann halt eben auch schon individuellen persönlichen Beratungen.
Ja, wann ist das Familienheim -Apps auf Steuerfrei? Da gibt es auch klare Regelungen
und zwar eigen nutzte Immobilien, können steuerfrei vererbt werden, sofern der
überlebende Ehegatte oder das Kind diese Immobilie dann unverzüglich bezieht und
mindestens zehn Jahre auch da wohnen bleibt. Für Kinder gibt es dann aber noch eine
Obergänze und zwar von 200 Quadratmetern Wohnfläche und wenn die Wohnfläche drüber
liegt, dann ist der übersteigende Teil wiederum steuerpflichtig und eine steuerfreie
Übertragung zu Lebzeiten. als Schenkung ist nur an den E -Garten möglich,
nicht an die Kinder. So in Steuerklasse 1 sind noch der Hausrat bis 41 .000 Euro
und persönliche Gegenstände wie Schmuck und Fahrzeuge bis 12 .000 Euro steuerfrei. Ja,
es gibt also Steuerklassen, es gibt Freibeträge, es gibt Sonderregelungen bei
Erbschaften und Schenkungen, die man dann alle detaillierter sich anschauen und kennen
sollte. Wichtig wäre vielleicht zu dem Thema Gestaltung oder generell zu wissen,
wenn es um Depots geht, dass es hier eine Stichtachsregelung gibt.
Das heißt, sobald der Anleger verstirbt, müssen die Banken und die Finanzdienstleister,
das den Finanzamt, dann melden, also die verhandeln Vermögenswerte und das gilt
bereits ab einem Nachlass von 5 .000 Euro und fast also Konten und Depots, unabhängig
ob sie jetzt im Innen - oder im Ausland sind, Schließfacher müssen auch gemeldet
werden, natürlich nicht der Inhalt, den kennt ja keiner, aber sie müssen gemeldet
werden und die Meldung erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach dem praktisch
die Banken Finanzdienstleister vom Tod Kenntnisse erlangt haben. Die Erben selber
erhalten aber normalerweise keine Mitteilung darüber, denn die Daten gehen ausnahmslos
nur an die Finanzbehörden. Es ist also wichtig zu wissen, dass es am Endeffekt nicht
auf Finanzamt vorbei geht, auch wenn ihr keine Mitteilung bekommt in solchen
Situationen. Die Ämter wissen da genau Bescheid. Ja und für die Berechnung der
Erbschaftsteuer zählt dann der Wert das Depots am Tode