Anpassungsfaktor für Politikerbezüge veröffentlicht
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Der Rechnungshof hat wie gesetzlich vorgesehen am Mittwoch den jährlichen Anpassungsfaktor für die Politikerbezüge veröffentlicht. Dieser aus der Inflationsrate ermittelte Wert beträgt für das Jahr 2026 2,7 Prozent. Dennoch werden die Bezüge von Bundespräsident, Regierungsmitgliedern, Nationalratsabgeordneten und Bundesratsmitgliedern auch im kommenden Jahr nicht steigen, weil die Regierung ein Gesetz für eine Nulllohnrunde im Parlament eingebracht hat.
Der Gesetzentwurf wurde bereits mit den Stimmen aller fünf Parteien im Verfassungsausschuss des Nationalrats gebilligt und soll kommende Woche im Plenum beschlossen werden. Erfasst von dieser Maßnahme sind neben Regierung, Bundespräsident und Parlamentsmitgliedern auch die Präsidentin des Rechnungshofes und die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Für die Landespolitik sind in dem Bezügegesetz Obergrenzen festgelegt, diese steigen um den Anpassungsfaktor von 2,7 Prozent. Die Obergrenze für das Gehalt eines Landeshauptmanns steigt demnach nun auf 23.268 Euro.
Allerdings haben auch acht der neun Bundesländer fürs kommende Jahr eine Nulllohnrunde für die Spitzenpolitik angekündigt. Einen anderen Weg geht nur Oberösterreich, wo die Politikerbezüge ab Juli um 3,3 Prozent erhöht werden sollen. Begründet wurde das damit, dass die Politikergehälter in Oberösterreich wie in vielen anderen Bundesländern unter der Bezügeobergrenze liegen und man bei der Selbstentwertung des Politikerberufs nicht mitmache.
(APA)




