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Justiz überarbeitet Suizidstandards – doch Zahl der Versuche steigt

Justiz überarbeitet Suizidstandards – doch Zahl der Versuche steigt

Update: 2025-12-03
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Im heurigen Jahr hat es im heimischen Strafvollzug mit bisher 29 deutlich mehr Suizidversuche als in den vergangenen Jahren gegeben.









Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hervor. Im gesamten Vorjahr waren es 22, seit 2019 zwischen 13 (2022) und 25 (2023) Fälle. Rückläufig ist die Zahl der vollendeten Suizide. Wurden 2023 und 2024 zwölf Fälle gezählt, waren es laut Justizministerium heuer bisher sieben.





Dass mehr Suizidversuche gemeldet werden, führt man im Justizministerium auf die Fachgruppe für Suizidprävention zurück, die jeden einzelnen Verdachtsfall prüft und dokumentiert. Durch verstärkte Präventionsarbeit und bessere Aufklärung sei man in den Justizanstalten alerter, was dazu führe, dass mehr Fälle eingemeldet werden, hieß es gegenüber der APA.









Die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) wiederholte ihre Forderung nach Verbesserungen in der Suizidprävention von Strafgefangenen. “Dazu gehört eine zweite Einschätzung zum Suizidrisiko nach den ersten acht bis zwölf Wochen in Haft”, verwies Schwarz gegenüber der APA auf die Empfehlungen einer Expertengruppe, die 2023 im Auftrag des Justizministeriums abgegeben wurden.





Justizministerium: Standards zuletzt überarbeitet und weiterentwickelt





Justizministerin Sporrer betont in ihrer Anfragebeantwortung, dass die Standards im Bereich der Suizidprävention zuletzt mit einem Erlass im Oktober 2025 überarbeitet und weiterentwickelt wurden, um insbesondere die Reaktionszeiten, die Kommunikationsabläufe und das operative Management zu optimieren: “Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen von medizinischem Dienst, Fachdiensten, Pflege, Inspektionsdienst und Justizwache, das eine engmaschige Betreuung sowie ein rasches, koordiniertes Handeln sicherstellt.” Die Betreuungsmindeststandards für gefährdete Häftlinge würden jedenfalls fünf Kontakte pro Tag zu Strafvollzugsbediensteten vorsehen, wovon mindestens ein Kontakt durch einen Fachdienst erfolgen muss. In besonders prekären Situationen würden außerplanmäßige Telefonate und Besuche gewährt, stellt Sporrer klar.









Die Volksanwaltschaft hegt indes Zweifel an den vom Justizministerium verbreiteten Fallzahlen. “Jeder versuchte und tatsächliche Suizidfall in einer Justizanstalt wird uns vom Justizministerium gemeldet. Demnach kam es heuer zu 55 Suizidversuchen, nicht wie angegeben 29”, meinte Volksanwältin Schwarz am Mittwochnachmittag. Das Justizministerium hatte zu dieser Problematik zuletzt kommuniziert, es würden letztlich nur “tatsächlich lebensbedrohliche Versuche” gezählt.





Volksanwältin Schwarz verlangt “umgehend Maßnahmen”





Eine Divergenz ortet Volksanwältin Schwarz auch bei den tatsächlichen Suiziden: “Uns wurde kein Fall aus Wiener Neustadt gemeldet. Also ist davon auszugehen, dass es sich nicht um sieben, sondern um acht Fälle handelt.” Grundsätzlich sollten die Fallzahlen “alarmieren, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Zustände für Insassen und Personal zu verbessern. Hohe Belegzahlen und zu wenig Personal sind Alltag im Strafvollzug. Die Folge sind schlechte Versorgungsbedingungen, erschwerte Resozialisierung und steigende Suizidzahlen”, hielt Schwarz fest.





(APA)

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AntonijevicA