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FPÖ verweigert weiter Kontrolle der Wahlkampfkosten: RH zieht vor VfGH

FPÖ verweigert weiter Kontrolle der Wahlkampfkosten: RH zieht vor VfGH

Update: 2025-11-26
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Der RH hat den VfGH gebeten, die Verfassungskonformität seiner Prüfkompetenz nach dem Parteiengesetz zu klären. Dies geschieht im Zuge des Rechtsstreits mit der FPÖ um die Kontrolle der Wahlkampfkosten bei der EU-Wahl im Vorjahr.









Nach der EU-Wahl und der Nationalratswahl im letzten Jahr hat der Rechnungshof erstmals gemäß dem neuen Parteiengesetz die Berichte zur Wahlwerbung der Parteien geprüft. Die FPÖ verweigerte jedoch die Einsichtnahme in ihren Bericht zum EU-Wahlkampf mit der Begründung, die gesetzliche Grundlage sei verfassungswidrig.





Neue Prüfkompetenz für RH gemäß verschärftem Parteiengesetz





Gemäß dem 2022 verschärften Parteiengesetz müssen die Parteien ihre Berichte über die tatsächlichen Wahlkampfkosten in den 82 Tagen vor dem Urnengang ein halbes Jahr nach dem Urnengang aufgeschlüsselt dem Rechnungshof übermitteln. Der Rechnungshof prüft die Berichte anschließend und kann Unterlagen anfordern, auch Kontrollen an Ort und Stelle sind möglich.





Anders als bei der gesetzlichen Prüfung der Wahlwerbungsberichte zur EU-Wahl im Juni des vergangenen Jahres gibt es bei der Wahlkampfkostenprüfung der rund drei Monate später stattgefundenen Nationalratswahl offenbar dieselben Probleme nicht. Zwar steht auch hier noch das Ergebnis der Überprüfung des Wahlwerbungsberichts der FPÖ als einziger Partei aus. Diese werde man aber in den kommenden Wochen abschließen können, zeigte sich der Rechnungshof-Sprecher zuversichtlich.





Wahlkampfkosten für EU-Wahl und Nationalratswahl bereits rückerstattet





Anders als bei der Nationalratswahl gibt es bei der EU-Wahl eine Wahlkampfkostenrückerstattung, die auch bereits ausgezahlt wurde. Errechnet wird diese “besondere Parteienförderung” mit 2,5 Euro pro Stimmberechtigtem. Rückerstattet wird aber nur, was die Parteien auch tatsächlich an Wahlkampfkosten ausgegeben haben, und zwar im Verhältnis ihres Stimmanteils. Während ÖVP, Grüne und NEOS mehr ausgaben als ihnen als Sonderförderung zustünde, schöpften FPÖ und SPÖ diese nicht aus. Konkret erhielt die stimmenstärkste FPÖ 3,7 Mio. Euro zurück, die ÖVP 4,2 Mio., die SPÖ 3,2, die Grünen 1,9 und die NEOS 1,7 Mio. Euro. Ausgegeben hatte die ÖVP mit 6,3 Mio. mit Abstand am meisten für den EU-Wahlkampf, die FPÖ laut Wahlwerbungsbericht 3,7 Mio. Euro, die SPÖ 3,3 Mio., die Grünen 2,7 Mio. und die NEOS 2,2 Mio. Euro.





Unter Verweis darauf reagierte die Partei am Mittwoch mit Unverständnis auf den Gang zum Verfassungsgerichtshof. “Das ist die Welt auf den Kopf gestellt: Wer sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig arbeitet, hat Sanktionen zu befürchten, während die Geldvernichter unbehelligt bleiben”, meinte der blaue Generalsekretär Michael Schnedlitz in einer Aussendung.





Kritik an den Freiheitlichen kam von der ÖVP. Das Parteiengesetz sei aus gutem Grund 2022 angepasst und die Kompetenzen des Rechnungshofs ausgeweitet worden, so ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti. “Bei anderen erwartet sich die FPÖ volle Transparenz in allen Belangen. Sobald es aber um die eigenen Parteifinanzen geht, kann es für die FPÖ gar nicht geheimniskrämerisch genug sein”, kritisierte er.





(APA/Red)

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