Rechte der Natur: Wenn Wälder klagen könnten
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Was wäre, wenn Wälder, Berge oder Küstenlandschaften generell eigene Rechte hätten? Was wäre, wenn sie ihre Rechte selbst vor Gericht einklagen könnten? Dieses Gedankenspiel beschäftigt immer mehr Naturschützer, Philosophen, Bürgerinitiativen und Juristen. Auch den Philosophen Tilo Wesche treibt das um. Der Professor für Praktische Philosophie an der Karl von Ossietzky Universität Oldenburg hat gerade ein Grundlagebuch mit dem Titel „Die Rechte der Natur“ herausgebracht. Er sagt, das Problem sei nicht, dass Menschen die Natur nutzten. Es werde aber der Eindruck erweckt, Naturgüter gehörten niemandem, bevor sie von Menschen angeeignet würden. Aber auch, dass Naturgüter kostenlos seien, so als ob die Natur ein Selbstbedienungsladen sei. Ecuador hat 2008 als weltweit erstes Land die Natur als Rechteinhaberin in seiner Verfassung anerkannt, Initiativen in weiteren Ländern folgten. Wesche erklärt, dass es weltweit 200 Fälle gebe. Man dürfe sich das aber nicht so vorstellen, dass es ein Wesen gebe in einem Fluss, den Bergen oder im Wald. Stattdessen übertrage man die Rechte an die Natur, die man den Menschen selbst zuspreche. Wesche plädiert dafür, der Natur Eigentumsrechte zu verleihen. Ein Beispiel: Die Sprösslinge auf einem Feld sollen nicht nur dem bestellenden Bauern gehören, sondern auch dem Feld. Schließlich, so Wesche, leiste die Natur durch ihre Ökosystemdienstleistungen ebenso einen Beitrag zur Wertschöpfung wie Menschen durch Arbeit.Und hier der Link zum MDR-Podcast „Die Fascho-Jägerin?! – Der Fall Lina E. und seine Folgen“.