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Teenie mit Anschlagsplänen nach Entlassung wieder in U-Haft

Teenie mit Anschlagsplänen nach Entlassung wieder in U-Haft

Update: 2025-11-28
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Jener 15-Jährige, der wegen Anschlagsplänen auf den Wiener Westbahnhof im heurigen Frühjahr festgenommen, letztlich verurteilt und erst vor kurzem aus der Haft entlassen wurde, sitzt erneut in U-Haft. Wie die Polizei am Donnerstag bekannt gab, wurde er am Dienstag festgenommen. Das Landesgericht für Strafsachen verhängte noch Donnerstagabend die U-Haft, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. Dort wird er bis zur Haftprüfung am 11. Dezember bleiben.





Der Jugendliche soll sich auch während und nach seiner Haft weiter radikalisiert haben. Wieder in die Justizanstalt Josefstadt gebracht wurde er aufgrund von Tatbegehungs- und Ausführungsgefahr, zum Vorfall an sich äußerte sich der zuständige Richter jedoch nicht.



Nach Enthaftung weiter unter Beobachtung



Der Jugendliche stand nach seiner Enthaftung weiter unter Beobachtung, betonte die Polizei. Nachdem weiterhin eine “hohe Affinität zu radikal-islamistischer Propaganda sowie zu Stichwaffen und ähnlichen Gegenständen” vorhanden gewesen sei, wurde bei ihm eine Hausdurchsuchung angeordnet.



Am Dienstag stürmte letztlich das Einsatzkommando Cobra zusammen mit dem Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung die Wohnung seiner Eltern in Wien-Hernals. Dabei stellten die Beamten das Handy des 15-Jährigen sicher. Eine detaillierte Auswertung des Materials steht noch aus. Für den 15-Jährigen klickten noch vor Ort die Handschellen. Am Donnerstagnachmittag fand die Beschuldigteneinvernahme statt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun aufgrund des Verdachts des verbrecherischen Komplotts sowie terroristischer Straftaten gegen den Burschen.



Im Februar erstmals festgenommen



Der damals 14-Jährige war im Februar nach Anschlagsplänen gegen den Wiener Westbahnhof festgenommen worden. Er wurde daraufhin im Juli nicht rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft am Wiener Landesgericht verurteilt. Nach einem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Wien wurde er letztlich am 8. Oktober durch das Oberlandesgericht (OLG) Wien zu drei Jahren teilbedingter Haft – davon zwei Jahre bedingt – verurteilt. Gegen Auflagen soll der Teenager nicht verstoßen haben. Dem Jugendlichen war damals unter anderem aufgetragen worden ein Beschäftigungsverhältnis nachzuweisen.



(APA)

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