#10: Brian heisst Brian: Ein Fall von institutionellem Rassismus
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JUSTIZ
Der Rassismus der anderen 07.07.2022
Der Fall des bekanntesten Jugendstraftäters der Schweiz muss neu aufgerollt werden. Was aber würde ein unabhängiges Gremium entscheiden, wenn es nicht Brians Taten beurteilen müsste – sondern die Behörden und ihre Vertreter:innen? Anklagepunkt: Institutioneller Rassismus.
Von Sarah Schmalz
STRAFVOLLZUG
«Struktureller Rassismus ist kein Geist im Getriebe» 19.05.2022
Eine Uno-Expert:innengruppe wertet den Fall Brian als rassistisch, der Bundesrat muss bis Ende Mai auf eine entsprechende Intervention reagieren. Die Wahrheit liege nicht weit unter der Oberfläche, sagt die Vorsitzende Dominique Day.
Von Sarah Schmalz und Noëmi Landolt
DER FALL BRIAN
Urteil markiert Umdenken 16.12.2021
Von Sarah Schmalz
DER FALL BRIAN
Weit jenseits der roten Linie 17.06.2021
Überreaktion, Willkür, extreme Repression: Die Behörden haben im Fall Brian masslos versagt. Selbst der Uno-Sonderberichterstatter für Folter erhebt schwere Vorwürfe. Dennoch: Brian ist erneut verurteilt worden – verwahrt wird er allerdings nicht.
Von Sarah Schmalz
Die Mitschuld von «Blick» und SRF 31.10.2019
Von Susan Boos
Die Brian-Chronik
Die Brian-Chronik dokumentiert Brians Geschichte mit Blick auf die Menschenrechte. Sie beschreibt das Verhalten staatlicher Akteure vor dem Hintergrund ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen.
Aktuelles zum Straf- und Strafprozessrecht
Brian: Isolationshaft oder abgeschirmter Vollzug?
Medienmitteilung des Bundesgerichts
Urteil vom 3. Dezember 2021
Zürcher Obergericht muss Konzept für Lockerung des Haftregimes an die Hand nehmen
Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde eines schweizweit bekannt gewordenen jungen Mannes gegen die vom Obergericht des Kantons Zürich im vergangenen September bestätigte Sicherheitshaft teilweise gut. Das Obergericht muss unverzüglich die Erstellung eines Konzepts zur Lockerung des seit 2018 andauernden einschneidenden Haftregimes in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies an die Hand nehmen. Eine Haftentlassung des Betroffenen fällt vorläufig weiterhin nicht in Betracht.