Bundesregierung beschließt Ausstieg aus der Kernkraft bis 2022
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54 - Bundesregierung beschließt Ausstieg aus der Kernkraft bis 2022
16. Bundesregierung beschließt Ausstieg aus der Kernkraft bis 2022
Transkription des Textes
„Bundesregierung beschließt Ausstieg aus der Kernkraft bis 2022“
Unter dem Schlagwort „Laufzeitverlängerung“ wurde in Deutschland debattiert, ob der Gesetzgeber die Restlaufzeiten deutscher Kernkraftwerke verlängern sollte – sei es, indem er die „Reststrommengen“ erhöhte, was er im Herbst 2010 tat, oder indem er erlaubte, manche Atomkraftwerke bis zu bestimmten Terminen zu betreiben. Das beschloss das Kabinett im Juni 2011.
Was sind die Pläne der Bundesregierung hinsichtlich der Nutzung von Kernenergie?
Schrittweise will die Bundesregierung bis zum Jahr 2022 alle Kernkraftwerke hierzulande abschalten. Dies ist ein elementarer Teil der Fortschreibung des Energiekonzeptes. Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat die Bundesregierung das Energiekonzept fortentwickelt, um den beschlossenen Weg noch schneller und konsequenter zu gehen.
Das jetzige Gesetz von Juni 2011 ist nicht das erste Gesetz zur Atomkraftnutzung in Deutschland. Welche Gesetzeslage hatten wir bis Juni 2011?
Bis dahin galt die Gesetzesnovelle, die am 22. April 2002 in Kraft getreten war. Im Kern gab es in dieser Gesetzesnovelle zwei wichtige Punkte. Der erste war das Verbot des Neubaus von kommerziellen Atomkraftwerke. Der zweite Punkt befristete die Regellangzeit der bestehenden Atomkraftwerke auf durchschnittlich 32 Jahre seit Inbetriebnahme. Außerdem legte das Gesetz fest, dass in deutschen Atomkraftwerken ab dem I. Januar 2000 noch höchstens 2,62 Millionen Gigawattstunden Strom erzeugt werden dürfen.
Warum brauchte man ein neues Gesetz?
Jede Reaktoranlage hat 2002 je nach Alter eine bestimmte Menge an Strom zugeteilt bekommen, die so genannte Reststrommenge. Diese Menge darf eine Anlage noch bis zur Schließung produzieren. Allerdings können die Strommengen älterer Anlagen auf jüngere Anlagen übertragen werden. Eine Übertragung von Strommengen von jüngeren Anlagen auf ältere Anlagen wurde nicht ausgeschlossen, allerdings als Ausnahmefall bezeichnet. Dafür braucht man eine Zustimmung des Bundesumweltministeriums. Wegen dieser flexiblen Regelung war das genaue Abschaltdatum für die einzelnen Anlagen nicht festgelegt, denn die Anlagen hatten die Möglichkeit untereinander zu handeln. Mit dem neuen Gesetz von 2011 geht das nicht.
Wie sieht die Umsetzung des Gesetzes praktisch aus?
Die im Zuge der Sicherheitsüberprüfung stillgelegten Kraftwerke einschließlich Krümmel gehen nicht wieder ans Netz. Bis 2022 werden alle Reaktoren abgeschaltet. Der Beschluss ist eindeutig. Auch eine Übertragung von Reststrommengen ist über dieses Datum hinaus nicht mehr möglich. Jährlich wird die Bundesregierung eine Planungskontrolle durchführen und überprüfen, 0b die gesetzten Ziele erreicht sind.
Von vielen wird befürchtet, dass die Abschaltung der Atomkraftwerke zu erheblichen Problemen in der Energieversorgung frühen kann. Was sagen Sie dazu?
Es wird keine Abstriche bei der Versorgungssicherheit geben. Um die Sicherheit der Energieversorgung zu garantieren, stellt die Bundesnetzagentur alle erforderlichen Informationen bereit: In ihrem Bericht über die Auswirkungen des Kernkraftmoratoriums hatten die Spezialisten der Agentur darauf hingewiesen, dass es im Winter in Süddeutschland zu Engpässen bei der Versorgung kommen kann. Die Bundesnetzagentur wurde beauftragt, Lösungen für drohende winterliche Engpässe zu suchen. Die Regierung sei verpflichtet,
dafür zu sorgen, dass es in Deutschland nicht zu einem Blackout kommen werde, stellte die Bundesregierung klar. Inzwischen hat die Bundesnetzagentur festgestellt, dass kein Kernkraftwerk als Reservekraftwerk vorgehalten werden muss.
Wurde die Sicherheit der Kernkraftwerke erhöht?
Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Sicherheitsstandards für Atomanlagen. Dennoch hat die Bundesregierung die Sicherheit mit der Novelle des Atomgesetzes weiter erhöht. Beispielsweise müssen die Betreiber einen Nachweis erbringen, dass alle Komponenten auf eine längere Betriebsdauer ausgelegt sind. Auch bei den Kühlsystemen sind die Anforderungen an die Sicherheit erhöht worden. Betreiber eines Kernkraftwerks müssen sich generell am fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik orientieren. Es gilt, die entsprechenden Maßnahmen zur Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit zu treffen. So haben die Betreiber in Zusammenarbeit mit den zuständigen Atomaufsichtsbehörden der Linder begonnen, Nachrüstprogramme für ihre Anlagen auszuarbeiten und Schritt für Schritt umzusetzen.
Wird die Energie knapp?
Das Abschalten der sieben Kraftwerke wird die Energieversorgung nicht beeinträchtigen. Deutschland hat in den vergangenen Jahren sehr viel mehr Strom produziert, als im eigenen Land benötigt wurde. Große Mengen Strom wurden exportiert. Darüber hinaus bestehen erhebliche Leistungsreserven, die mehr als doppelt so hoch sind wie die Gesamtleistung der Kernkraftwerke, die jetzt vom Netz gehen. Selbst bei einem stundenweisen Spitzenbedarf reicht die nationale Kraftwerkskapazität zur Versorgung aus.
Was muss getan werden, um erneuerbare Energien
zu nutzen?
Um erneuerbare Energien verstärkt nutzen zu können, müssen vor allem die Stromnetze schneller ausgebaut werden. Dafür werden sich Bund und Länder verstärkt einsetzen. Die Bundesregierung hat im Energiekonzept 2050 bereits vor einiger Zeit Investitionen in Milliardenhöhe für eine bessere Infrastruktur beschlossen.