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Nationalrat beschließt Mietpreisbremse: Regierung feiert Erfolg

Nationalrat beschließt Mietpreisbremse: Regierung feiert Erfolg

Update: 2025-12-11
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Der Nationalrat hat die Mietpreisbremse beschlossen. Künftig soll bei hoher Inflation nur ein Teil auf die Mieten durchschlagen.









Der Nationalrat hat die Mietpreisbremse der Regierung mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen. Es sei ein “guter Tag für die Mieterinnen und Mieter”, sagte der für Wohnen zuständige Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) am Donnerstag im Plenum. Er erwartet ein Ende von inflationsbedingten “Mietpreisexplosionen”. Die Grünen glauben hingegen, dass die Reform nur zu überschaubaren Bremseffekten führen wird, die FPÖ ortete ein “Marketingprojekt”.





<figure class="aligncenter size-full"><figcaption class="wp-element-caption">Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) ©APA/AFP</figcaption></figure>



Liegt die Inflation in einem Jahr über drei Prozent, darf der darüberliegende Wert nur zur Hälfte für die Valorisierung der Mieten herangezogen werden – auch im privaten Bereich. In Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen wird die Erhöhung 2026 auf ein Prozent und 2027 auf zwei Prozent begrenzt. Zudem wird die Mindestbefristung von Wohnungen von drei auf fünf Jahre erhöht. Richtwerte, Kategoriemieten und sonstige Beträge im Mietrechtsgesetz sollen jeweils am 1. April valorisiert werden. Rückforderungen von Mietzahlungen aufgrund unwirksamer Klauseln werden eingeschränkt.









Babler spricht von “Paradigmenwechsel”





Babler betonte, man werde den “Mietpreisexplosionen” der Vergangenheit ein Ende setzen, indem die Teuerung in hochinflationären Zeiten nicht mehr eins zu eins auf die Mieten übertragen wird. Mieten würden hingegen in Zukunft inflationsdämpfend wirken, zeigte sich der SPÖ-Chef überzeugt, dass die Regierung einen “Paradigmenwechsel” eingeleitet hat. Er betonte das erstmalige Eingreifen in den privaten Bereich, schließlich seien die Mieten dort seit 2010 um 80 Prozent gestiegen.









ÖVP-Wohnbausprecher Norbert Sieber stellte weitere Schritte in Aussicht: “Nach der Reform ist vor der Reform”, meinte er, über Verbesserungsvorschläge wolle man zeitnah diskutieren. Neos-Wohnsprecher Janos Juvan betonte, dass jedenfalls eine ökologische Sanierungsoffensive für Altbestand folgen soll. Damit soll eine Angebotsverknappung verhindert werden.





<figure class="aligncenter size-full"><figcaption class="wp-element-caption">Janos Juvan (Neos) ©APA/AFP</figcaption></figure>



Kritik an Neuerungen bei Wertsicherungsklauseln





Einzig die FPÖ stimmte gegen das Gesetz. Bautensprecher Michael Oberlechner ortete “kein Mieterschutzpaket, sondern ein Marketingprojekt”. Mieten würden damit weiter steigen, meinte er – die ersten drei Prozent der Inflation würden an die Mieter weitergegeben, der übersteigende Teil immer noch zur Hälfte. Die Grünen stimmten zwar zu, allerdings nicht ohne Kritik. Die Ausweitung der Mietpreisbremse sei positiv, die Maßnahme habe aber einen überschaubaren Bremseffekt, sagte Wohnbausprecherin Nina Tomaselli.









Vor allem bemängelte sie eine Streichung von Ansprüchen aus den Wertsicherungsklauseln – das sei ein “Kniefall vor der Immobilienwirtschaft”. Auch Oberlechner kritisierte, dass Rückforderungen aufgrund von unzulässigen Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen nur mehr für fünf Jahre möglich sind. Hier hätten Rückforderungen über viele Jahre gedroht, meinte Johanna Jachs (ÖVP). Mit der Neuregelung sorge man für Rechtssicherheit für alle Beteiligten.





<figure class="aligncenter size-full"><figcaption class="wp-element-caption">Nina Tomaselli (GRÜNE) ©APA/AFP</figcaption></figure>



Faktenblock – Was regelt die Mietpreisbremse konkret?






  • Inflationsgrenze: Ab 3 % Inflation wird der übersteigende Wert nur zur Hälfte auf die Mieten umgelegt




  • Altbau/Gemeindewohnungen: Begrenzung der Erhöhung 2026 auf 1 %, 2027 auf 2 %




  • Befristung: Mindestlaufzeit bei Mietverträgen steigt von 3 auf 5 Jahre




  • Valorisierung: Einheitlicher Stichtag 1. April




  • Wertsicherung: Rückforderungen aus ungültigen Klauseln nur mehr 5 Jahre rückwirkend möglich





(APA)

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larissahermann