DiscoverPolitik – VOL.ATBeschluss von neuem Stabilitätspakt auf 2026 verschoben
Beschluss von neuem Stabilitätspakt auf 2026 verschoben

Beschluss von neuem Stabilitätspakt auf 2026 verschoben

Update: 2025-12-01
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Der neue Stabilitätspakt zur Verteilung der Verschuldungsspielräume zwischen Bund, Ländern und Gemeinden soll Anfang 2026 beschlossen werden. Für heuer ist der EU-verlangte Beschluss nicht mehr zu schaffen – Brüssel zeigt sich aber kulant.









Nach der politischen Einigung auf einen neuen Stabilitätspakt geht es nun an die Umsetzung. Am Montag wurde jener 15a-Vertrag vorgelegt, der die Verschuldungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden definiert. Ein Beschluss – wie von der EU eigentlich verlangt – in diesem Jahr wird sich nicht mehr ausgehen. Der Nationalrat wird die Vorlage Anfang des Jahres absegnen, dazu braucht es noch Beschlüsse in den neun Ländern. Brüssel dürfte den Zeitplan akzeptieren.





Stabilitätspakt wird erst 2026 beschlossen





Die Verständigung sieht so aus, dass in den kommenden vier Jahren Bund und Sozialversicherung jeweils rund um 76 Prozent der Verschuldungsmöglichkeiten erhalten, der Rest fällt auf Länder und Gemeinden. Ab 2030 wird dann unbefristet der Prozentsatz genau mit 76:24 angewendet. Für das kommende Jahr bedeutet das beispielsweise: Bei einem gesamt angepeilten Defizit von 4,2 Prozent des BIP darf der Bund 3,07 Prozent erzielen, Länder und Gemeinden 1,13 Prozent. Die Länder räumen dabei den Gemeinden von dem auf das jeweilige Land entfallenden Anteil am Maastricht-Defizit 20 Prozent ein.





Die Verschuldungsmöglichkeiten zwischen den Ländern werden gemäß Volkszahl verteilt. Damit fallen etwa auf Wien 22 Prozent und auf Niederösterreich 18,8 Prozent. Am anderen Ende der Skala stehen Vorarlberg mit 4,5 und das Burgenland mit 3,3 Prozent. In absoluten Zahlen dürfte sich demnach die Bundeshauptstadt 2026 mit 1,3 Milliarden verschulden. Dem Vernehmen nach ist dies ebenso wie die Vorgabe für 2027 nicht erreichbar. Daher dürften die anderen Länder einspringen, was laut 15a-Vereinbarung auch zulässig ist. Ein derartiger Ausgleich ist auch zwischen Bundesländern und ihren Gemeinden möglich.





Verursacher-Prinzip bei Pönalen





Festgelegt wird auch, wie verfahren wird, sollte die EU finanzielle Sanktionen gegen Österreich aufgrund der Verletzung der europarechtlichen Fiskalregeln verhängen. In diesem Fall wären die Pönalen im Verhältnis der Verursachung zu tragen. Einbezogen würde dabei auch das Jahr 2025, wo die Länderdefizite deutlich höher als vereinbart ausfallen dürften.





Angepeilt wird innerstaatlich eine bessere Abstimmung bei den Zahlen. Zur Umsetzung der Verpflichtungen werden politische Koordinationskomitees eingerichtet, in denen Beschlüsse einstimmig fallen sollen. Dabei gibt es quasi ein Bundes-Komitee im Finanzressort, das zwischen Bund, Ländern und Gemeinden koordiniert. Dazu gebildet werden Länder-Komitees (außer in Wien), in denen Vertreter vom jeweiligen Bundesland, Gemeinden und Städten vertreten sind. Sicher gestellt werden soll auch, dass der Bund künftig zeitnah die Länder-Zahlen erhält, damit unangenehme Überraschungen wie in diesem Jahr nicht mehr möglich sind. Zu dieser “Gebarungsstatistik” ist eine eigene Verordnung in Erarbeitung.





Länder könnten mehr Verschuldungsspielraum erhalten





Während die bessere Transparenz vor allem dem Bund ein Anliegen war, wird auch ein Ansinnen der Länder in der 15a-Vereinbarung aufgenommen. Dabei geht es um Klagen, dass sie bei einzelnen Abgaben wie der Digitalsteuer oder der CO2-Abgabe keinen Anteil erhalten. Festgelegt wird nun, dass etwa bei Steuerreformen (aber auch bei Verschiebungen von Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften) Bund, Länder und Gemeinden über Verlangen eines Vertragspartners Verhandlungen über die Reduktion oder Erhöhung der Haushaltsziele führen müssen. Eine Anpassung kann dann für Jahre erfolgen, in denen die Mindereinnahmen der Länder und Gemeinden aufgrund von abgabenrechtlichen Maßnahmen des Bundes 0,3 Prozent des BIP überschreiten.





(APA/Red)

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