Info-Date am Abend: Vogelgrippe erreicht RLP ++ Keine Traugottesdienste für alle in der evangelischen Landeskirche Württemberg
Update: 2025-10-24
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Bei einem toten Kranich in Niedersohren im Rhein-Hunsrück-Kreis ist laut Kreisverwaltung das hoch ansteckende H5N1-Virus nachgewiesen worden. Es ist typisch für den aktuellen Ausbruch, dass neben Tieren in Geflügelbetrieben besonders Zugvögel betroffen sind. Außerdem kommt die diesjährige Welle früher als gewöhnlich. So wächst in ganz Europa die Sorge, dass es wieder zu einer so schlimmen Pandemie kommt wie zuletzt 2022, als Millionen von Nutzvögeln getötet werden mussten.
Wer einen toten Wildvogel findet, soll sich am besten gar nicht nähern, auf keinen Fall anfassen. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut rät, immer das örtliche Veterinäramt anzurufen. Gefährlich für den Menschen ist das Vogelgrippevirus in der Regel nicht.
Homosexuelle Paare dürfen sich in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg weiter nicht trauen lassen – wie es in der evangelischen Landeskirche in Baden seit bald zehn Jahren möglich ist. Die Landessynode hat über einen Vorschlag abgestimmt, Gottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare als "Traugottesdienste" zu bezeichnen. Der Vorschlag bekam aber nicht die notwendige zwei-Drittel-Mehrheit. Es gibt zwar auch in Württemberg Gottesdienste für homosexuelle Paare nach einer zivilen Eheschließung, die dürfen aber weiterhin nur "Segnungsgottesdienste" heißen.
Vogelgrippe – für den Menschen ungefährlich
Wer einen toten Wildvogel findet, soll sich am besten gar nicht nähern, auf keinen Fall anfassen. Das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut rät, immer das örtliche Veterinäramt anzurufen. Gefährlich für den Menschen ist das Vogelgrippevirus in der Regel nicht.
Evangelische Landeskirche Württemberg - keine Traugottesdienste für alle
Homosexuelle Paare dürfen sich in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg weiter nicht trauen lassen – wie es in der evangelischen Landeskirche in Baden seit bald zehn Jahren möglich ist. Die Landessynode hat über einen Vorschlag abgestimmt, Gottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare als "Traugottesdienste" zu bezeichnen. Der Vorschlag bekam aber nicht die notwendige zwei-Drittel-Mehrheit. Es gibt zwar auch in Württemberg Gottesdienste für homosexuelle Paare nach einer zivilen Eheschließung, die dürfen aber weiterhin nur "Segnungsgottesdienste" heißen.
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