#309 Steuertricks für Trader und Investoren – So behältst Du Deinen Gewinn!
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Das rät Cordula Stadter Dir jetzt für Deine Steuern!
Steuern sind für viele Trader ein rotes Tuch. Doch wer wirklich Gewinne behalten will, muss genau wissen, was steuerlich erlaubt, sinnvoll und strategisch klug ist. Im Gespräch mit Cordula Stadter, Expertin für Tradingsteuern, erfährst Du, warum sie sich auf dieses komplexe Gebiet spezialisiert hat, welche Änderungen Trader aktuell unbedingt kennen müssen, und warum das Thema Verlustverrechnung für viele zu hohen Steuerzahlungen führte. Außerdem teilt Cordula ihre Sicht auf neue steuerliche Fallstricke, gibt klare Empfehlungen und erklärt, warum es sich lohnt, auch unterjährig die eigene Steuerstrategie zu prüfen.
Das erwartet Dich in dieser Folge
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Wer ist Cordula Stadter und wie kam sie zu den Tradingsteuern?
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Welche Einkünfte gibt es beim Trading und was hat sich verändert?
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Verlustverrechnung: Was gilt jetzt?
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Steuerliche Änderungen für Stillhaltergeschäfte
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Cordulas Tipps für Deine optimale Steuerstrategie
Wer ist Cordula Stadter und wie kam sie zu den Tradingsteuern?
In dieser Folge habe ich Cordula Stadter zu Gast. Sie ist seit 2007 als Steuerberaterin tätig, hat extrem viel Berufserfahrung im operativen Geschäft und war jahrelang Niederlassungsleiterin einer großen Steuerberatungsgesellschaft. 15 Jahre lang hat sie die Aus- und Fortbildung geleitet und war zusätzlich zehn Jahre in der Steuerrechtsabteilung tätig, wo sie täglich komplexe Steuerthemen begleitet hat. Heute hat sie sich auf das Thema Tradingsteuern spezialisiert.
Zum Einstieg möchte ich von Cordula wissen, wer sie eigentlich ist, was sie macht, was sie auszeichnet und was sie wirklich liebt.
Cordula antwortete: „Du hast es gerade schon gesagt, ich habe mich inzwischen auf das Thema Tradingsteuern spezialisiert. Eigentlich war es schon immer so in meinem Leben, dass ich Dinge mochte, die andere nicht so gern gemacht haben. Ich habe gern über den Tellerrand hinausgeschaut und komplexe Steuerthemen gelöst. Ich sage immer, ich habe meine Spezialisierung gar nicht gesucht, sie hat mich gefunden – durch mein eigenes Trading und durch das von Freunden. So habe ich mich immer mehr mit der Thematik beschäftigt und bin seitdem Feuer und Flamme dafür. Ich freue mich, viele Trader auf ihrem Weg begleiten und steuerlich beraten zu dürfen.“
Da das Thema Tradingsteuern für Cordula zunächst ein Hobby war, möchte ich von ihr wissen, wie sie dies zu ihrem Beruf gemacht hat und wie sie konkret zu diesem Thema gekommen ist.
Cordula erzählt, dass sie durch eine Freundin zum Trading gekommen ist, die bei mir eine Tradingausbildung gemacht und ihr davon erzählt hat. Darüber hat sie zum ersten Mal Kontakt zur Börse gehabt. „Ich hatte davor eigentlich keine Ahnung von Börse“, sagt sie. „Aber das hat mich dann selbst gecatcht und ich habe Seminare besucht. Und dann bleibt es als Steuerberaterin natürlich nicht aus, dass ich mich auch mit der Besteuerung des Tradings beschäftige. Dann habe ich die ganzen BMF-Schreiben auf den Kopf gestellt und unzählige Stunden mit dem Support von CapTrader verbracht, um herauszufinden, wo ich was im Kontoauszug ablesen kann.“
Sie berichtet, dass sie dadurch gemerkt hat, wie groß der Bedarf an steuerlicher Unterstützung in diesem Bereich ist. Viele Steuerberaterkollegen seien zwar steuerlich gut, verstünden aber nicht genau, was Trader eigentlich tun. „Da scheitert es oft schon an der Sachverhaltsaufklärung, und dann natürlich an der steuerlichen Behandlung. Für mich war das die perfekte Nische, und ich habe es bis heute nicht bereut.“
Ich finde das sehr spannend und steige mit Cordula direkt ins Thema Trading und Steuern ein.
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Welche Einkünfte gibt es beim Trading und was hat sich verändert?
Ich möchte von Cordula wissen, welche Einkünfte es beim Trading überhaupt gibt und was man dabei beachten muss.
Cordula erklärt, dass Trader grundsätzlich entscheiden können, ob sie ein Depot als Privatperson eröffnen oder ob sie dafür eine GmbH gründen und die GmbH das Depot eröffnet. Sie betreue beide Seiten, sowohl Privatpersonen als auch GmbHs. Im Privatdepot handele es sich in den meisten Fällen um Einkünfte aus Kapitalvermögen. „Solange ich nur mein eigenes Vermögen verwalte, wird das auch nie gewerblich“, sagt sie.
Manchmal entstünden auch sonstige Einkünfte, etwa wenn Trader mit Kryptowährungen oder physischen Rohstoffen wie Gold und Silber handeln. Hier habe es kürzlich eine steuerliche Änderung gegeben. Bisher seien Forex-Gewinne und -Verluste als sonstige Einkünfte behandelt worden, was bedeutete, dass diese nach einem Jahr steuerfrei waren.
Nun sei das BMF-Schreiben überarbeitet worden und die meisten Forex-Gewinne würden zukünftig und in allen offenen Fällen als Kapitaleinkünfte behandelt. Da stellt sich natürlich die Frage, ob das nun gut oder schlecht ist. „Im ersten Moment hört es sich schlecht an, weil es keine Spekulationsfrist mehr gibt. Aber wenn man sich die Kontoauszüge von Tradern anschaut, dann sind Devisenumwandlungen in der Regel sowieso immer unter einem Jahr, weil wir ja meist in Fremdwährungen handeln. Wenn wir an der amerikanischen Börse investieren, handeln wir in US-Dollar. Das bedeutet, es kommen laufend US-Dollar ins Depot und gehen wieder raus – jedes Mal habe ich eine Anschaffung oder einen Verkauf dieser Fremdwährung.“
Bisher seien diese Geschäfte bei einer Haltedauer unter einem Jahr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert worden, in vielen Fällen mit 42 Prozent. Nun falle zwar die Spekulationsfrist weg, sodass auch Gewinne nach zwei oder drei Jahren steuerpflichtig seien, aber sie würden nur mit 25 Prozent Abgeltungssteuer besteuert. „Das ist mit Sicherheit eine Erleichterung für viele Trader“, sagt sie.
Ein weiterer Vorteil sei, dass Verluste aus Forex-Geschäften nun mit positiven Trading-Einkünften verrechenbar seien, zum Beispiel mit Aktien- oder Optionsgewinnen. „Deswegen begrüße ich diese Änderung definitiv.“
Verlustverrechnung: Was gilt jetzt?
Zum Thema Verlustverrechnungsbeschränkung hat es in den letzten Jahren viel Wirrwarr gegeben. Daher stelle ich Cordula die Fragen, wie das mit der Verlustverrechnungsbeschränkung früher war, was sich geändert hat, und was jetzt konkret zu tun ist. Denn ich glaube, dass viele noch gar nicht auf dem aktuellen Stand sind.
Cordula sagt, dass es wirklich Wahnsinn sei, was in diesem Bereich passiere. Betroffen seien vor allem Privatdepots, bei denen es um Termingeschäfte gehe. Sie erklärt, dass das Thema sicher allen Tradern bekannt war und ist und genau das auch der Grund sei, warum in den letzten Jahren viele eine Trading-GmbH gegründet haben. Alle Trader, die mit Long-Optionen oder Futures arbeiten, seien von dieser Verlustverrechnungsbeschränkung betroffen, erklärt sie.
Sie meint, dass man heute gar nicht mehr im Detail darauf eingehen müsse, wie diese Begrenzung genau funktioniert hat. Fakt ist: Es konnten nur sehr wenige Verluste pro Jahr verrechnet werden. Das bedeutet, Gewinne mussten versteuert werden, während Verluste kaum gegengerechnet werden konnten. Diese Verluste wurden zwar vorgetragen, aber im Folgejahr bestand das gleiche Problem wieder.
Cordula erklärt, dass es normal ist, keine 100-Prozent-Gewinnquote zu haben. Unser Erfolg an der Börse lebt davon, mehr Gewinn- als Verlusttrades zu machen. Aber Verluste gehören dazu – und wenn diese nicht verrechenbar sind, führt das zu einer unnötig hohen Steuerlast.
Genau deshalb sind viele Trader in die GmbH „geflüchtet“, wie Cordula es ausdrückt, um diese Verlustverrechnungsbeschränkung zu umgehen. Doch das hat sich nun geändert: Im Oktober letzten Jahres wurde die Begrenzung mit dem Jahressteuergesetz 2024 komplett aufgehoben. Cordula erinnert sich, dass sie letztes Jahr schon mal bei mir im Podcast zu Gast war und es damals noch überhaupt nicht absehbar war, dass es so schnell zu einer Änderung kommen würde. Damals waren noch Verfahren anhängig. Sie erklärt, dass es dann doch überraschend schnell ging. Sie glaubt bis heute, dass diese Änderung „einfach so ein bisschen mit durchgerutscht“ ist, weil das Jahressteuergesetz hunderte Seiten mit völlig unterschiedlichen Themen umfasst.
„Fakt ist: Seit Oktober letzten Jahres gibt es diese Verlustverrechnungsbegrenzung auf Termingeschäfte nicht mehr. Und das neue Gesetz gilt für alle offenen Fälle. Das bedeutet, alle Fälle, die von der Finanzverwaltung noch geändert werden können, können jetzt genutzt werden, um Verluste doch noch zu verrechnen“, erläutert sie.
Ich frage Cordula, was „noch offen“ konkret bedeutet. Ich sage aus Laiensicht: Wenn ich noch keine Steuererklärung abgegeben habe, geht es sowieso. Ich will von Cordula wisse