Info-Date am Mittag: Eröffnung von Stuttgart 21 für 2026 abgesagt ++ Hausdurchsuchung bei Radio Dreyeckland-Redakteur verfassungswidrig
Update: 2025-11-19
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Erst vor wenigen Monaten verkündete die Bahn, dass Stuttgart 21 Ende 2026 nur teilweise in Betrieb gehen soll. Nun ist klar: Auch das wird nicht klappen. Dies und weitere Themen des Mittags mit Jonathan Hadem.
Die Fertigstellung des Bauprojekts Stuttgart 21 verzögert sich weiter. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen der Projektpartner und des Bahn-Aufsichtsrates erfuhr, soll der Tiefbahnhof nicht mehr wie geplant im Dezember 2026 eröffnet werden. Grund für die Verzögerung sollen technische Probleme bei der Digitalisierung und beim Bau des Bahnhofs sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Redakteur von Radio Dreyeckland in Freiburg recht gegeben. Eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm habe gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Der Redakteur hatte beim Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Anlass für die Hausdurchsuchung war ein Bericht über das Verbot von linksunten.indymedia. Der Bericht verlinkte auf die Archivseite der 2017 vom Bundesinnenministerium verbotenen Internetplattform. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte in dem Artikel und dem Link die strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gesehen.
Die Fertigstellung des Bauprojekts Stuttgart 21 verzögert sich weiter. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen der Projektpartner und des Bahn-Aufsichtsrates erfuhr, soll der Tiefbahnhof nicht mehr wie geplant im Dezember 2026 eröffnet werden. Grund für die Verzögerung sollen technische Probleme bei der Digitalisierung und beim Bau des Bahnhofs sein.
Hausdurchsuchung verstößt gegen Verfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat einem Redakteur von Radio Dreyeckland in Freiburg recht gegeben. Eine Wohnungsdurchsuchung bei ihm habe gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Der Redakteur hatte beim Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Anlass für die Hausdurchsuchung war ein Bericht über das Verbot von linksunten.indymedia. Der Bericht verlinkte auf die Archivseite der 2017 vom Bundesinnenministerium verbotenen Internetplattform. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte in dem Artikel und dem Link die strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung gesehen.
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